Skandal?
Durch arbeitsrechtliche Normen auf einfachgesetzlicher Ebene unterläuft der Gesetzgeber die grund- und menschenrechtlichen Garantien der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Geschieht dies vorsätzlich?

… ist ein umgangssprachlicher Ausdruck. Wer ihn verwendet meint, ein Mensch sei geistig derart minderbemittelt, dass er vor ihm liegende, also unmittelbar greifbare und ganz offenkundige Dinge, nicht erfassen könne. Zu blöd zum Schauen eben!