Durch arbeitsrechtliche Normen auf einfachgesetzlicher Ebene unterläuft der Gesetzgeber die grund- und menschenrechtlichen Garantien der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Geschieht dies vorsätzlich?
Durch arbeitsrechtliche Normen auf einfachgesetzlicher Ebene unterläuft der Gesetzgeber die grund- und menschenrechtlichen Garantien der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Geschieht dies vorsätzlich?